SCC-Schulung gemäß Dokument 016.
Vorgaben zur SGU-Schulung und –Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter.
Sie erfüllen in Ihrem Unternehmen die Aufgaben des Arbeitsschutzes. Dabei haben Sie umfangreiche praktische Erfahrungen gesammelt, wie die verschiedenen Gründe für den Arbeitsschutz gleichzeitig zu verwirklichen sind: Erfüllung rechtlicher Anforderungen, Gewährung von Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter, ungestörte Betriebsabläufe für gute Betriebsergebnisse. Dazu nutzen Sie SCC bzw. SCP als fachgerechtes Instrument für sich selbst und für die externe Zertifizierung, die auch Ihnen Sicherheit gibt und die die Forderungen der Auftraggeber erfüllt.
In den Dokumenten 003 und 023 wird in der Pflichtfrage 3.2 eine erfolgreich absolvierte, anerkannte SGU-Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter von Kontraktoren gefordert. Daher müssen die im Geltungsbereich des SCC- bzw. SCP-Zertifikates operativ tätigen Mitarbeiter (mindestens 90 %), die länger als 3 Monate im Unternehmen beschäftigt sind, SGU-Ausbildung einschließlich -Prüfung absolviert haben.
Unsere Seminarleiterin, die über langjährige Praxiserfahrungen als Fachkraft für Arbeitssicherheit und ausgeprägte Fähigkeiten verfügt, dies weiterzugeben, wird Sie mit den Schulungsinhalten vertraut machen und Sie auf die Prüfung vorbereiten.
Fachkenntnisse und betriebliche Erfahrungen müssen vorhanden sein.