zitiert aus:
EuGH-Urteil:
Onlinehändler müssen Bioprodukte kontrollieren lassen
12. Oktober 2017, 12:36 Uhr / Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, jr / 31 Kommentare
Einzelhändler können in der EU Kontrollen umgehen, wenn sie Bioprodukte direkt an Endverbraucher verkaufen. Die Regelung gilt laut EuGH nicht für den Onlinehandel. Onlinehändler, die Bioprodukte vertreiben, müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ihre Waren kontrollieren lassen. Die Anwendung gängiger Melde- und Kontrollvorschriften auf den Online- und Versandeinzelhandel sei vollkommen gerechtfertigt, begründeten die Richter das Urteil (Rechtssache C-289/16). In der EU werden grundsätzlich Hersteller von Bio-Lebensmitteln genauso wie Verarbeiter und Händler kontrolliert. Nach geltendem Recht dürfen EU-Staaten Einzelhändler aber unter bestimmten Umständen von diesen Kontrollen ausnehmen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn die Händler die Erzeugnisse direkt an Endverbraucher verkaufen und sie weder selbst herstellen noch aus einem Drittland importieren. Das ist deshalb nicht immer nötig, weil bereits die Hersteller und Verarbeiter kontrolliert wurden. Diese Ausnahmen seien auf den Onlinehandel aber nicht anwendbar, hieß es von den Richtern. Denn wenn Versandhändler Bioprodukte lagerten und Transportunternehmen sie auslieferten, bestehe ein erhebliches Risiko, dass Waren umetikettiert, vertauscht oder verunreinigt werden können. Die Verbraucher müssten sich darauf verlassen können, dass Bioprodukte tatsächlich alle Kriterien dieses Gütesiegels erfüllten. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte beklagt, dass die Kamin und Grill Shop GmbH in ihrem Internetversand auch Biogewürze vertrieb, aber keinem Kontrollsystem angeschlossen war. Der Bundesgerichtshof hatte den Fall dann an den EuGH verwiesen.
Quelle (am: 13.10.2017 11.58):
http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-10/eugh-urteil-bioprodukte-online-haendler?xing_share=news
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