… dann könnten auf Sie neue Pflichten beim Inverkehrbringen von Holz zutreffen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist die neue Holzhandelsverordnung EU 995/2010 (EU-TR).
Mit unserer Informationsveranstaltung erfahren Sie in aller Kürze das Allerwichtigste zu folgenden Fragen:
Die Holzhandels-VO verlangt von Ihnen, dass Sie jederzeit und vollständig nachweisen können, dass das von Ihnen in Verkehr gebrachte Holz nicht aus „illegalem Einschlag“ stammt. Das trifft auf die gesamte Lieferkette zu. Hierzu müssen Sie ein vorgeschriebenes Dokumentationsverfahren gewährleisten, welches Rückverfolgbarkeit und definierte Sorgfaltspflichtregelungen beinhaltet.
Bei Verstößen werden angemessene und abschreckende Sanktionen verhängt, bis hin zur sofortige Aussetzung der Genehmigung, eine Handelstätigkeit auszuüben.
Unser Seminar will Sie davor bewahren, in diese Gefahr zu geraten.
INHALTLICHE SCHWERPUNKTE
Nutzen sie die Möglichkeit aus erster Quelle das Expertenwissen zu bekommen.
Herr Fertig ist Geschäftsführer der PCU Deutschland GmbH. Dies ist eine von nur vier in Europa zugelassenen EU-TR-Überwachungsstellen. Außerdem ist er seit Jahren für die Zertifizierung von FSC, PEFC und weiteren Nachhaltigkeitszertifikaten tätig.
Die Teilnahmegebühr für die Informationsveranstaltung beträgt 75,- € zzgl. Mehrwertsteuer. Informationsmaterial und Pausengetränke sind in dieser Teilnahmegebühr enthalten. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Bestätigung sowie die Rechnung
Die verbindliche Zusage zur Teilnahme an der Informationsveranstaltung erteilt der Veranstalter in der Reihenfolge des Zahlungseingangs. Bitte begleichen Sie deshalb die Rechnung baldmöglichst.
Bei schriftlicher Stornierung bis 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin werden pro Person 10 % des Teilnahmebetrages als Bearbeitungsgebühr erhoben, danach 30 %. Ab dem 7. Tag vor der Veranstaltung und bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung wird der volle Teilnahmebetrag erhoben. Die Teilnahme ist auf andere Mitarbeiter übertragbar.
Wird bis 10 Tage vor der Veranstaltung die Mindestanzahl von Teilnehmern nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, bis zu 1 Woche vor dem geplanten Termin das Seminar zu verschieben oder abzusagen. In diesem Falle werden die gezahlten Teilnehmergebühren innerhalb 1 Woche vollständig zurückgezahlt. Für evtl. weitere Schäden haftet der Veranstalter nicht.