Control Union Academy GmbH

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Control Union Certifications Germany GmbH

 

Europäische Holzhandelsverordnung EU-VO 995/2010 (Timber Regulation).

Bin ich betroffen? Welche Risiken muss ich ausschließen? Wer gibt mir Hilfe?

Zielgruppe:
Einkaufsmanager für Holz- und Holzerzeugnisse
CU-Academy
Ort:
Berlin
Datum:
06 November 2014

SIE SIND IMPORTEUR ODER HÄNDLER VON HOLZ …

… dann könnten auf Sie neue Pflichten beim Inverkehrbringen von Holz zutreffen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist die neue Holzhandelsverordnung EU 995/2010 (EU-TR).
Mit unserer Informationsveranstaltung erfahren Sie in aller Kürze das Allerwichtigste zu folgenden Fragen:

  • Bin ich betroffen?
  • Welche Risiken muss ich ausschließen?
  • Wer gibt mir Hilfe?

Die Holzhandels-VO verlangt von Ihnen, dass Sie jederzeit und vollständig nachweisen können, dass das von Ihnen in Verkehr gebrachte Holz nicht aus „illegalem Einschlag“ stammt. Das trifft auf die gesamte Lieferkette zu. Hierzu müssen Sie ein vorgeschriebenes Dokumentationsverfahren gewährleisten, welches Rückverfolgbarkeit und definierte Sorgfaltspflichtregelungen beinhaltet.
Bei Verstößen werden angemessene und abschreckende Sanktionen verhängt, bis hin zur sofortige Aussetzung der Genehmigung, eine Handelstätigkeit auszuüben.
Unser Seminar will Sie davor bewahren, in diese Gefahr zu geraten.

Dauer: 3 Std.
15.00 bis 18.00 Uhr

 

INHALTLICHE SCHWERPUNKTE

Begriffe/Definitionen

  • betroffene Unternehmensarten
  • betroffene Holzerzeugnisse
  • Marktteilnehmer/Händle
  • legal geschlagen/illegal geschlagen
  • Inverkehrbringen

 

Pflichten der Marktteilnehmer

  • Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lieferkette
  • Sorgfaltspflichtregelungen (Dokumentationen, Risikobewertungsverfahren

 

Rolle und Tätigkeit der Überwachungsorganisationen

Tätigkeit von Behörden, Sanktionen bei Verstößen gegen die VO

Dienstleistungen für betroffene Unternehmen

  • WoodTrack®: Mit Hilfe dieses Web-Instruments (www.woodtrack.eu) können Unternehmen relevante Handelsdokumente ihrer Transaktionen hochladen, welche dann von der Überwachungsorganisation auf ihre Rechtmäßigkeit beglaubigt werden können; bei Bedarf erfolgt auch Übersetzung aus seltenen Sprachen.
  • Überwachungsorganisation (Monitoring Organisation): Die Überwachungsorganisation fungiert als Bindeglied zwischen importierenden Unternehmen und lokalen Behörden. Hierfür werden Rahmenbedingungen und Leitlinien für Unternehmen bereitgestellt, um ein Sorgfaltspflichtsystem aufzubauen. Dies wird durch regelmäßige Kontrollen verifiziert.
  • Zertifizierungsorgan: Die PCU stellt Kunden ihren eigenen Holz Legalitätsprüfungsstandard zur Zerfügung. Dieser Standard erfüllt alle Anforderungen der EU-Holzverordnung und kann entlang der gesamten Handelskette angewandt werden, ähnlich wie bei FSC und PEFC, einschließlich regelmäßiger Audit
  • Schnellüberprüfung/Produktüberprüfung: - Quick Scan: Eine schnelle Beurteilung ihrer jetzigen Konformität mit der EU Handelsverordnung.
  • Risikoanalyse. Durchführung einer Risikoanalyse; Entwicklung einer Risikominimierungsstrategie.
  • Vorort Besuche und Überprüfung im Herkunftslands von lokalen Experten
  • Satellitenbilder werden bereitgestellt und auch interpretiert um Waldgebiete auf ihre legalen Erntepraktiken zu überprüfen.

Dipl. Ing. Markus Fertig

Nutzen sie die Möglichkeit aus erster Quelle das Expertenwissen zu bekommen.
Herr Fertig ist Geschäftsführer der PCU Deutschland GmbH. Dies ist eine von nur vier in Europa zugelassenen EU-TR-Überwachungsstellen. Außerdem ist er seit Jahren für die Zertifizierung von FSC, PEFC und weiteren Nachhaltigkeitszertifikaten tätig.

Teilnahmegebühr:

Die Teilnahmegebühr für die Informationsveranstaltung beträgt 75,- € zzgl. Mehrwertsteuer. Informationsmaterial und Pausengetränke sind in dieser Teilnahmegebühr enthalten. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Bestätigung sowie die Rechnung

Die verbindliche Zusage zur Teilnahme an der Informationsveranstaltung erteilt der Veranstalter in der Reihenfolge des Zahlungseingangs. Bitte begleichen Sie deshalb die Rechnung baldmöglichst.

Bei schriftlicher Stornierung bis 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin werden pro Person 10 % des Teilnahmebetrages als Bearbeitungsgebühr erhoben, danach 30 %. Ab dem 7. Tag vor der Veranstaltung und bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung wird der volle Teilnahmebetrag erhoben. Die Teilnahme ist auf andere Mitarbeiter übertragbar.

Wird bis 10 Tage vor der Veranstaltung die Mindestanzahl von Teilnehmern nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, bis zu 1 Woche vor dem geplanten Termin das Seminar zu verschieben oder abzusagen. In diesem Falle werden die gezahlten Teilnehmergebühren innerhalb 1 Woche vollständig zurückgezahlt. Für evtl. weitere Schäden haftet der Veranstalter nicht.

Europäische Holzhandelsverordnung EU-VO 995/2010 (Timber Regulation).

Deutsch
Seminarnummer: 
004914/1000/701