Lebensmittel-Allergen-Info: Umsetzung der Lebensmittel-Informations-VO. (Tagesseminar)
Pflichten von Gastronomen.
Im Dezember 2011 wurde eine sehr umfangreiche Lebensmittelinformations-Verordnung vom europäischen Gesetzgeber erlassen. Die Verordnung stellt sicher, dass die Hersteller europaweit einheitliche und klare Vorgaben zur Kennzeichnung und Information über Lebensmitteln haben.
Das Ziel liegt in der umfassenden Information des Verbrauchers beim Lebensmittelkauf (auch über das Internet). Die VO löst die bisherige europäische Etikettierungs-Richtlinie sowie die deutsche Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung ebenso ab, wie die europäische Nährwertkennzeichnungs-Richtlinie und die deutsche Nährwertkennzeichnungs-Verordnung.
Auch für jeden Unternehmer, der Lebensmittel an den Verbraucher unverpackt abgibt, gibt es neue Regeln in der Verordnung.
Für Allergene gelten in Zukunft noch mehr Kennzeichnungspflichten: Jetzt müssen Lebensmittel-Hersteller in der Zutatenliste allergene Zutaten deutlich kennzeichnen. Zukünftig sind sie zusätzlich optisch hervorzuheben, etwa durch eine andere Schriftart oder eine andere Hintergrundfarbe. Außerdem gibt es eine Informationspflicht zu Allergenen sogar für unverpackte Lebensmittel.
Spezifische Kenntnisse müssen nicht vorhanden sein.